Endlich: Tagfahrlicht ist für einspurige Kfz ab sofort auch in Österreich eine legale Alternative zum Abblendlicht. Bislang hinkte das Kraftfahrgesetz (KFG) ja den technischen Weiterentwicklungen hinterher, die alleinige Verwendung von Tagfahrleuchten war damit nicht erlaubt – obwohl dieses Vergehen in der Praxis nicht geahndet wurde, zumindest in unserem Bekanntenkreis. Trotzdem: Wer sich die geilen LED-Leuchten gegen Aufpreis geleistet hat – oder schon serienmäßig am Bike montiert hatte –, machte sich bei deren Verwendung im Grunde strafbar.
Dieser Missstand wurde mit 8. Juni 2016 behoben: Die an diesem Tag ausgegebene 32. KFG-Novelle sieht nun Tagfahrlicht als Alternative zu Abblendlicht auch für Motorrad- und Rollerfahrer vor.