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Clemens Kopecky
Autor: Mag. (FH) Clemens Kopecky
clemens.kopecky@motorrad-magazin.at
7.9.2020

Motorbezogene Versicherungssteuer 2020 neuJetzt zulassen oder warten?

Nach der Änderung bei der NoVA wird in Österreich per 1. Oktober auch die Berechnung der motorbezogenen Zulassungssteuer umgestellt. Statt wie bisher nur der Hubraum fließen ab diesem Zeitpunkt der Hubraum und die CO2-Werte in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Klingt kompliziert und ist es auch. 

Wie immer bringt eine neue Regelung Profiteure und Verlierer. Zu ersteren zählen klarerweise Motorräder mit geringen Verbrauchs- und entsprechenden CO2-Werten. Hier zahlt es sich durchaus aus, eine geplante Erstzulassung auf den Oktober zu verschieben. So kann man etwa bei einer BMW R 1250 GS jedes Jahr rund 72 Euro sparen, bei einer KTM 1290 Super Adventure immer noch 36 Euro. CO2-Schleudern wie eine Ducati Streetfighter V4 sollte man hingegen noch tunlichst im September zulassen, sonst zahlt man jährlich fast 100 Euro mehr an Steuern.

Bei den meisten Motorrädern ändert sich freilich nicht viel. Eine Kawasaki Z650 wird bei Erstzulassung ab 1. Oktober um 18 Euro pro Jahr teurer, eine Honda CB500F um fast denselben Betrag günstiger. Ob man schnell handeln oder warten soll, muss also im Einzelfall der Taschenrechner entscheiden.

Für die Steuerberechnung zählt übrigens nur die Erstzulassung. Wer vor dem 1. Oktober zulässt, dessen Obolus wird immer nach der alten Formel berechnet – das gilt auch für nachfolgende Besitzer. Und was passiert mit Wechselkennzeichen? Da zahlt man weiterhin immer für jenes Fahrzeug, das die höchste Steuerlast aufweist – auch wenn sich die Berechnungsarten der unter einem Kennzeichen angemeldeten Motorräder unterscheiden.

MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER (AB 1.10.2020)

Berechnungsformel für Motorräder/Roller (über 100 ccm):

1. Der Hubraum in ccm minus 52; das Ergebnis muss mit 0,014 multipliziert werden.

2. Die CO2-Emissionen in Gramm minus 52; das Ergebnis muss mit 0,2 multipliziert werden.

3. Die beiden Ergebnisse addiert man und erhält die bei monatlicher Zahlung fällige motorbezogene Versicherungssteuer

 

RECHENBEISPIEL: KTM 1290 Super Adventure S (1301 ccm, 129 g CO2/km):

1301ccm–52=1249...1249x0,014= € 17,49

129 g – 52 = 77 ... 77 x 0,2 = € 15,40

17,49 + 15,40 = € 32,89 (pro Monat bei monatlicher Zahlung)

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