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Peter Schönlaub
Autor: Peter Schönlaub
peter.schoenlaub@motorrad-magazin.at
23.11.2020

NoVA neu ab Jahresmitte 2021Starke Bikes werden teurer

Es wird uns keine Pause vergönnt. Nachdem die NoVA-Berechnung erst zu Jahresbeginn 2020 neu aufgesetzt und die motorbezogene Versicherungssteuer per 1.10.2020 deutlich verändert wurde, steht im kommenden Jahr die nächste Veränderung ins Haus: Ab Mitte 2021 soll die NoVA-Formel erneut modifiziert werden.

Ausgangspunkt ist ein Initiativantrag zweier Abgeordneter (ÖVP und Die Grünen), der wohl bereits Mitte Dezember vom Parlament beschlossen werden wird. Dafür reicht ja die Mehrheit der beiden Regierungsparteien. In Kaft treten sollen die neuen Regelungen dem Vernehmen nach ab 1. Juli 2021.

Was ändert sich genau? Bei Zweirädern zum Glück nicht allzu viel. Das per 1.1.2020 eingeführte Berechnungsmodell, das auf dem CO2-Ausstoß basiert, bleibt unangetastet. Die einzige Änderung betrifft die steuerliche Obergrenze, die sogenannte Deckelung. Bislang war die NoVA bei Zweirädern mit 20% gedeckelt. In der neuen Regelung wird die Obergrenze mit 30% deutlich hinaufgesetzt. Weiterhin bleibt der zusätzliche Malus: Für jedes Gramm ab 150 sind zusätzliche 20 Euro zu berappen.

Was bedeutet das konkret? Zum einen muss man daran erinnern, dass die NoVA ja nur bei der Erstzulassung, also beim Kauf, fällig wird. In Österreich ist die NoVA immer schon in den Kaufpreis einberechnet, die neue Regelung betrifft also ausschließlich Neumotorradkäufe ab dem 1. Juli 2021. Und auch da betrifft die Regelung nur einen kleinen Teil der Motorradtypen – nämlich logischerweise jene, für die nun mehr als 20% NoVA fällig wird. Das sind Fahrzeuge mit mehr als 136 Gramm CO2 pro Kilometer.

Umgekehrt bedeutet das: Für alle Fahrzeuge, die bis 136 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, ändert sich gar nichts – und das ist die überwiegende Mehrzahl an Motorrädern und Rollern. Das zeigt auch ein Blick auf Österreichs Bestenliste: Österreichs beliebtestes Motorrad, die BMW R 1250 GS, emittiert 110 g/km, kommt damit auf 14% NoVA. Österreichs Nummer 2, die KTM 390 Duke, emittiert 80 g/km und liegt daher bei 6% NoVA. Und für Österreichs Nummer 3, die 125 Duke, wird nach wie vor gar keine NoVA fällig. 125er sind weiterhin von dieser Abgabenpflicht ausgenommen. 

Natürlich gibt es aber auch Verlierer. Es sind zumeist High-Performance-Motorräder, also starke Naked Bikes, Streetfighter und Supersportbikes. In dieser Liga zeigt sich dann, wer auf den Verbrauch und die damit verknüpften CO2-Emissionen achtet. Vergleichsweise sparsame Modelle wie die neue BMW S 1000 R (144 g/km, 22%), die KTM 1290 Super Duke R (145 g/km, 23%) oder die BMW S 1000 RR (149 g/km, 24%) könnten also durch die neue NoVA nur um ein paar Hunderter teurer werden. Warum „könnten“? Weil die Hersteller die erhöhte Steuerlast durch einen niedrigeren Nettopreis „schlucken“ könnten. Das wird bei einigen Modellen, die es hart trifft, wohl nicht so werden. Echte CO2-Bonzen sind beispielsweise die Ducati V4 R (175 g/km), die Aprilia Tuono (183 g/km) oder die Yamaha MT-10, die sagenhafte 185 g/km emittiert. Hier liegt das steuerliche Plus bei der Anschaffung zwischen gut 1100 und rund 3600 Euro.

Die Aussage eines unserer medialen Mitbewerber zur neuen NoVA – „Motorrad nur mehr für Reiche?“ – ist also ein voller Schmafu. Im Gegenteil: Mehr besteuert werden fast ausschließlich Motorräder für Reiche, wenn wir bei diesen Stereotypen bleiben wollen. Also besonders leistungsstarke, verbrauchsstarke und ohnehin teure Motorräder.

Zur Erinnerung nochmals die Formel zur Ermittlung der NoVA: CO2-Wert abzüglich 55. Das Ergebnis wird durch 4 geteilt und kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet. Das ist der NoVA-Faktor, der – wie die 20%-prozentige Umsatzsteuer – auf den Nettopreis berechnet wird.

 

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