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Peter Schönlaub
Autor: Peter Schönlaub
peter.schoenlaub@motorrad-magazin.at
31.10.2022

95 dBA in Tirol – Klage abgewiesen!Letzte Chance vertan – oder doch nicht?

Der wahrscheinlich letzte Akt in einem bizarren Bühnenstück der Politik und des österreichischen Rechtsverständnisses ist beendet. Vor wenigen Tagen wurde nun endlich, nach schier endloser Wartezeit, die beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde gegen die stumpfsinnige 95-dBA-Regelung im Tiroler Außerfern beantwortet. Kurz und knapp: Die Beschwerde wurde abgewiesen. Mehr noch: Die Behandlung der Beschwerde wurde abgewiesen, weil sie „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat“.

Deckel zu. Das war’s jetzt also. Die Enttäuschung bei allen Beteiligten ist groß, insbesondere natürlich bei Dipl.Ing. Georg Sedlmayr, der als direkt Betroffener (wohnt in Wattens und fährt eine BMW K 100 RS, die über dem willkürlichen Limit liegt) die Beschwerde eingebracht hat. Unterstützt wurde er dabei von der IG Moto und von der Arge2Rad, dem Dachverband der heimischen Motorradindustrie.

Georg Sedlmayrs Reaktion: „Ich bin enttäuscht, werde mich aber auch weiterhin gegen Rechtsvorschriften engagieren, die legal zugelassene Motorräder auf bestimmten Streckenabschnitten ausschließen, auch wenn sie normal und leise bewegt werden und umgekehrt lautes, rücksichtsloses Fahren nicht unterbinden. Darüber hinaus bin und bleibe ich leidenschaftlicher Motorradfahrer, der sein Hobby leben möchte in rücksichtsvollem Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern und der Bevölkerung. Fasziniert hat mich das Timing der Verlautbarung des Beschlusses kurz nach der Angelobung der neuen Landesregierung und kurz vor dem Ende der definierten Verordnung, aber das scheint wohl eine zufällige Punktlandung gewesen zu sein.“

Hotelier Kai Bürskens, Obmann der IG Moto, meint: „Mit Bedauern nehmen wir von der IG Moto, den Beschluss des VfGH zur Kenntnis, keine Entscheidung zur Beschwerde gegen die 95-dBA-Verordnung der Tiroler Landesregierung zu treffen. Schade ist, dass man sich mit unseren sachlich und fachlich begründet vorgebrachten Argumenten nicht auseinander gesetzt hat. Die Argumentation, dem Schutz der Bevölkerung vor übermäßigem Verkehrslärm den Vorzug vor den Interessen der Verkehrsteilnehmer  einzuräumen, verstehen wir nicht nur, sondern befürworten sie sogar. Leider hat die Tiroler Landesregierung mit dieser Verordnung eine Rechtsgrundlage geschaffen, die nicht zielgerichtet gegen jene Motorradfahrer*innen wirkt, die durch ihre lärmende Fahrweise zu Recht den Unmut der Bevölkerung hervorrufen, sondern pauschaliert eine ganze Gruppe vom Befahren dieser Strecken ausschließt. Wir werden uns auch weiterhin, in Gesprächen mit der betroffenen Bevölkerung, den politischen Verantwortlichen, der Exekutive, aber auch mit den Motorradfahrer*innen dafür einsetzen, dass vernünftiges, rücksichtsvolles Motorradfahren auf unseren Straßen zulässig bleibt und nur jene ausgeschlossen werden, die diesen Grundsatz nicht beherzigen wollen.“

Und Karin Munk, Generalsekretärin der Arge2Rad, ergänzt: „Nach einer Wartezeit von 16 Monaten – die durchschnittliche Bearbeitung einer Verfassungsklage beträgt 6,5 Monate – sind wir natürlich sehr enttäuscht über den negativen Beschluss. Die Begründung, …. der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat… scheint uns doch sehr lapidar formuliert. Inhaltlich hat sich der VfGH mit unseren Argumenten gar nicht auseinandergesetzt. Die Einbringung einer solchen Klage (23 Seiten) hat viel Energie und Geld gekostet, umso mehr schmerzt es, das Gefühl zu haben, man habe es sich recht einfach gemacht. Die formelle Ablehnung ist zwar erfolgt, aber wir werden nicht aufhören, uns weiterhin für ein gutes und konstruktives Miteinander durch bewusstseinsbildende Maßnahmen und einer engen Zusammenarbeit mit der Exekutive einzusetzen.“

Und warum gibt es dann vielleicht doch einen kleinen Hoffnungsschimmer? Weil die Regierung in Tirol gewechselt hat und die grünen Landesräte, auf deren direkte Initiative diese Regelung getroffen wurde, aus der Verantwortung gewählt wurden. Vielleicht traut sich das neue Team zu, hier einen frischen Ansatz zu schaffen, der gleichermaßen effizient wie fair ist – und sowohl den Motorradfahrern als auch den Anrainern eine tragfähige Lösung verschafft.

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