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Längere Pickerl-IntervalleNeues Gesetz in Begutachtung
In Bälde könnte eine seltsame Ungleichbehandlung von uns Zweiradfahrern Geschichte sein: Ein neuer Gesetzesentwurf sieht die Verlängerung der Überpüfungsintervalle für neue Motorräder und Roller vor. Damit muss man erstmals nach drei, dann nach weiteren zwei Jahren zur Pickerl-Überprüfung – wie Pkw schon seit Jahren. Erst nach dem fünften Jahr ist dann wieder die jährliche Picker-Überprüfung Pflicht.
Aber noch ist die Gesetzesnovelle nicht durch: der Vorschlag befindet sich noch bis 7. Juni 2019 in Begutachtung. Wer die Novelle des KFG-Gesetzes gut findet, kann bis dahin auf der Seite des Parlaments einen Kommentar hinterlassen und die Änderung damit unterstützen. Das funktioniert ganz einfach über diesen Link: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00152/index.shtml#tab-Stellungnahmen
Ob’s was gebracht hat und die Änderung umgesetzt wird, das werden wir wohl recht bald danach wissen – und berichten natürlich darüber.