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Peter Schönlaub
Autor: Peter Schönlaub
peter.schoenlaub@motorrad-magazin.at
29.5.2020

Motorrad-Fahrverbote in TirolNägel ohne Köpfchen

Das Thema Lärm, verursacht durch Motorräder, kommt im Frühjahr mittlerweile so regelmäßig aufs Tapet wie die Schneeschmelze in den Zentralalpen. Heuer ist aber alles anders, denn diesmal werden in Tirol tatsächlich einschneidende Maßnahmen gesetzt: Im Bezirk Reutte treten ab 10. Juni neue Restriktionen in Kraft: Wessen Motorrad ein Standgeräusch von über 95 dB aufweist, der darf gewisse Strecken nicht mehr befahren. Davon betroffen ist ein ausgiebiges Straßennetz, das sich im Westen bis Lech und im Süden bis Imst erstreckt und unter anderem weite Teile des Lechtals, das Hahntennjoch, das Namlostal und das Tannheimertal beinhält. Wer es mit einem Motorrad über 95 dBA Standgeräusch dennoch befährt, muss mit 220 Euro Strafe rechnen. Dieses partielle Motorrad-Fahrverbot gilt die gesamte Saison bis 31. Oktober.

Betroffen seien von dieser Maßnahme 6,7% der in Österreich zugelassenen Motorräder, behauptet die Tiroler Landesregierung. Dazu zählen aber nach unserer Recherche auch viele brandneue Motorräder, etwa die gerade erschienene KTM 890 Duke R, aber auch die Triumph Street Triple RS, eine Ducati Mutlistrada 1260 oder eine Kawasaki Z900. Die Liste lässt sich noch sehr, sehr weit fortsetzen.

Bei allem Verständnis für die Belastung der Anrainer zeugt diese Maßnahme einmal mehr von der Hilflosigkeit der Behörden und Politik im Umgang mit diesem Thema. Es ist doch völlig absurd, dass EU-typengenehmigte Motorräder neuesten Baujahrs vom Befahren ausgewählter Strecken ausgeschlossen werden. Und es ist ebenfalls völlig absurd, dass für das Setzen eines Limits das Standgeräusch herangezogen wird. Zum Verständnis: Das Standgeräusch obliegt in der EU keinem Limit. Für eine Zulassung relevant ist das Fahrgeräusch, das bereits unter Euro 4 herabgesetzt wurde, auch Tricksereien (Erkennen des Messzyklus etc.) wurden verboten. Die Messungen zur Ermittlung des Fahrgeräusches bei der Typisierung sind extrem aufwändig, um die Realität abzubilden. Warum nimmt man also nicht diese Werte her?

Das Standgeräusch wiederum ist eine reine technische Definition. Gemessen wird ganz nah am Motorrad bei der Hälfte der Nenndrehzahl (sofern jene über 5000 U/min liegt, sonst bei zwei Drittel der Nenndrehzahl). Erreicht ein Motorrad also seine Maximalleistung bei 10.000 Umdrehungen, dann wird am Stand auf 5000 hochgeorgelt und das Mikrofon in 50 Zentimeter Entfernung (!!!) von der Auspufföffnung aufgestellt. Klar, dass hier völlig unrealistische Werte entstehen. Ein Beispiel: Sogar die neue Honda Africa Twin, die über jeden Verdacht der Lärmerei erhaben ist und ein vorbildlich niedriges Fahrgeräusch von 74 dBA aufweist, besitzt ein Standgeräusch von 91 dBA – also nicht mehr weit von der willkürlich gesetzten Grenze entfernt. Eine Africa Twin der letzten Generation (2018/19) hatte übrigens 95 dBA und rutscht damit haarscharf noch durch.

Der völlige Humbug dieser Regelung wird aber offenbar, wenn man sich ein weiteres Szenario durchdenkt: Nehmen wir an, der Fahrer einer neuen, originalgetreuen KTM Duke 890 R und der Fahrer einer mit extrem lautem Nachrüst-Auspuff ausgestatteten 690 Duke kämen an einen Kontrollpunkt. Die Polizei kontrolliert die Zulassungsscheine, der Fahrer der leiseren KTM 890 Duke R müsste Strafe zahlen und umkehren, der Fahrer mit der lauten – nicht gesetzeskonformen!!! – Duke könnte unbehelligt weiterfahren, nur weil der eingetragene Wert im Zulassungsschein den Vorgaben entspricht. Das wäre nicht nur ungerecht, sondern völliger Schwachsinn und würde den Anwohnern erst recht nicht helfen.

Aus diesem geschilderten Szenario wird klar, dass es ohne Lärmmessungen ohnehin nicht funktionieren wird. Solche Lärmmessungen lassen sich seit zwei Jahren – nach einer Novelle – sehr einfach vor Ort durchführen. Hier wird zwar auch das Standgeräusch als Messgröße herangezogen, überprüft wird aber nur, ob die tatsächliche Lärmemission mit den im Zulassungsschein eingetragenen Werten übereinstimmt. So erkennt man, ob durch Umbauten getrickst und das Motorrad lauter gemacht wurde. Man kann schwarze Schafe und Unverbesserliche herausfiltern, ohne dass man die Masse an Motorradfahrern unter Generalverdacht stellt und nagelneue, EU-typisierte Motorräder nach einem fragwürdigen Ausleseverfahren vom Verkehr ausschließt.

Nach unserer Information haben die Tiroler Polizeibehörden bereits ein knappes Dutzend dieser leicht bedien- und einsetzbaren Schallpegel-Messgeräte angeschafft. Es wäre daher naheliegend, diese auch in der am stärksten vom Motorrad-Tourismus betroffenen Region einzusetzen und damit die Spreu vom Weizen zu trennen. Das wird von der Wiener Polizei übrigens bereits intensiv gemacht. Im Vojahr wurden in der Bundeshauptstadt 421 Kennzeichen wegen zu hoher Lärmemissionen abgenommen (dafür muss man um mindestens 12 dBA über dem eingetragenen Wert liegen!). Nur jedes fünfte dieser Vergehen betraf übrigens ein Motorrad. Der Rest waren Autos.

Das Informationsblatt der Tiroler Landesregierung zu den Motorrad-Fahrverboten findet Ihr hier.

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