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Clemens Kopecky
Autor: Clemens Kopecky
26.11.2019

NoVA 2020 neuNoVA und Versicherungssteuer jetzt CO2-abhängig

Das neue Jahr beginnt mit einer steuerlichen Veränderung: Ab 1. Jänner wird die NoVA nicht mehr auf Basis des Hubraums, sondern der ­CO2-Werte berechnet. Das ist nur fair, schließlich war die ursprüngliche NoVA-Regelung – mit Anpassungen – schon 28 Jahre alt und damals eine Verlegenheitslösung. Wer sich erinnert: 1992 musste in Vorbereitung auf Österreichs EU-Beitritt die Luxusmehrwertsteuer von 32 Prozent abgeschafft werden, freilich nicht ersatzlos. Schon damals hatte man mit der flugs erfundenen Abgabe eine Ökologisierung im Sinn, ­wobei der erhoffte Lenkungseffekt bis dato eher nicht eingetreten ist.

Bei Autos konnte man seinerzeit für den neuen Zehent die Verbrauchswerte heranziehen (daher Normverbrauchsabgabe), bei den Motorrädern wollte man zuerst die Motorleistung als Grundlage nehmen, entschied sich dann aber doch für den Hubraum, da die Leistung zu leicht zu ­manipulieren sei, wie unter der Hand verlautbart wurde.

Wie berechnet sich die neue NoVA? CO2-Wert abzüglich 55, das Ergebnis geteilt durch vier und kaufmännisch gerundet – recht einfach also. Der Höchstsatz bleibt bei 20 Prozent; war er früher bei 1100 Kubikzenti­metern erreicht, sind es jetzt 133 Gramm CO2 pro Kilometer. Wer über 150 Gramm emittiert, zahlt für jedes Gramm nochmals 20 Euro. Wie immer ist alles im Kaufpreis enthalten, zumindest bei Käufen innerhalb Österreichs. 

Die Neuregelung muss nicht zwangsläufig nachteilig sein. Marken, die in der Vergangenheit bereits ein Auge auf CO2-Werte hatten, profitieren sogar deutlich. Die neue BMW F 900 R wird beispielsweise mit 11 statt 16 Prozent und die aktuelle R 1250 GS mit 14 statt dem Höchstsatz von 20 Prozent ­besteuert; Gleiches gilt für die neue Honda Africa Twin. Der Super­sportler S 1000 RR rutscht hingegen von 18 auf 20 Prozent, bleibt mit 149 Gramm aber von weiteren Malus-Zahlungen verschont. Weitere ­Beispiele: Hondas brave CB500F gewinnt ein Prozent, während die KTM 390 Duke von NoVA-Faktor 5 auf 7 abrutscht. Und bei dicken US-Eisen wie der Harley Street Glide ändert sich nichts: Man ist nach wie vor auf Maximalzahl 20, aber auch hier frei von Malus-Zahlungen.

Wie immer gibt es also Gewinner und Verlierer, beides aber im Rahmen. Gleiches gilt für die Neuberechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer, die ab 1. Oktober 2020 greift – damit’s nicht langweilig wird.

 

NOVA REGELUNG NEU (Krafträder)

Gültigkeit: ab 01.01.2020

Rechtsgrundlage: StRefG 2020, Artikel 12, § 6 Abs. 1

NOVA neu in %: CO2 in g/km minus 55 dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, maximal 20%)

NOVA Malus: Euro 20,00 für jeden g/km über 150 g/km CO2

NOVA bis 125ccm: Für Fahrzeuge mit nicht mehr als 125ccm beträgt der Steuersatz 0%

Spätere Anpassungen: Ab 01.01.2024 wird der Abzugswert 55 alle zwei Jahre um den Wert zwei reduziert.


VERSICHERUNGSSTEUER NEU (Krafträder)

Gültigkeit: ab 01.10.2020

Rechtsgrundlage: StRefG 2020, Artikel 7 § 6 Abs. 3

Fahrzeuggruppe: Klasse L1e, L2e, L3e, L4e und L5e

VST EUR monatlich: Hubraum minus 52 x 0,014 + CO2 in g/km minus 52 x 0,2

 

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