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BMW 5 Jahre GewährleistungDer Helm hält
Mehr als verdoppelt: Die bisherige Gewährleistungszeit auf BMW Motorrad Helme von zwei Jahren wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 auf fünf Jahre verlängert. Alle Helme aus der Produktpalette von BMW Motorrad, gültig ab dem Kaufdatum 1. Januar 2020, haben somit fortan eine vertragliche Gewährleistungszeit von fünf Jahren.
Für alle Helme, die vor dem 1.1.2020 gekauft wurden, gilt also noch die gewohnte Gewährleistungszeit von 24 Monaten. Gültigkeit hat diese für alle Helme, die bei einem teilnehmenden BMW Motorrad Händler erworben wurden. Die Gewährleistung umfasst Material- und Herstellungsfehler des Produkts. Installierte BMW Motorrad Kommunikationssysteme wiederum sind von der BMW Motorrad Gewährleistungsverlängerung für Helme ausgeschlossen.
Wann gilt die Gewährleistung nicht? Wenn ein Mangel oder Schaden durch unsachgemäße Handhabung, einen Unfall oder den unsachgemäßen Einbau von System und Zubehör verursacht wird – auch durch Dritte. Kratzer an Visier, Sonnenblende, Helmschale oder Kunststoffteilen fallen ebenso nicht unter die Herstellergewährleistung.