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Peter Schönlaub
Autor: Peter Schönlaub
peter.schoenlaub@motorrad-magazin.at
24.9.2020

Motorbezogene Versicherungssteuer neu5 Fragen und Antworten

Eine neue Berechnung der Kfz-Steuer in Österreich – vulgo motorbezogene Versicherungssteuer – startet in Kürze. Wir erklären hier die wichtigsten Punkte in fünf Fragen und Antworten.

1. Ab wann gilt die neue Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer?

Der Start erfolgt am 1. Oktober 2020.

2. Für wen gilt diese Neuberechnung?

Für alle Motorräder und Roller, die ab dem 1. Oktober NEU zugelassen werden. Für Motorräder und Roller, die vor dem 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, gilt weiterhin die alte Berechnungsformel, ändert sich also nichts. Für motorisierte Zweiräder bis 100 Kubikzentimeter Hubraum ist weiterhin keine motorbezogene Versicherungssteuer fällig, Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind ebenfalls ausgenommen.

3. Wie berechnet man die neue motorbezogene Versicherungssteuer?

In der neuen Berechnung wird nicht wie bisher nur der Hubraum als Messgröße herangezogen, sondern zusätzlich auch der im Zulassungsschein eingetragene CO2-Wert (also der Verbrauch). Die konkrete Formel:

Wert 1: Hubraum in ccm minus 52. Das Ergebnis muss mit 0,014 multipliziert werden.
Wert 2: CO2 in Gramm minus 52. Das Ergebnis muss mit 0,2 multipliziert werden.
Anschließend addiert man Wert 1+2 und erhält die monatlich fällige Steuer.

 

RECHENBEISPIEL

KTM 1290 Super Adventure S
1301 ccm, 129 g/km

1301 ccm – 52= 1249. 1249 x 0,014 = 17,49
129 g – 52 = 77. 77 x 0,2 = 15,40

17,49 + 15,40 = 32,89 Euro

 

 

 

Die monatliche Steuerbelastung beträgt also 32,89 Euro, die jährliche 394,68 Euro.

4. Ist bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlung die Steuer wie bisher höher?

Nein. Bisher war es so, dass es für sogenannte unterjährige Zahlungen Zuschläge gab. Für eine monatliche Zahlungsweise zahlte man zehn Prozent mehr als für die jährliche Berappung. Das fällt nun weg, die Steuer bleibt gleich, egal ob man sie monatlich oder jährlich abführt.

5. Wird die Steuer durch die neue Berechnung teurer, günstiger oder bleibt sie gleich?

Eine sehr spannende Frage, die sich nur individuell beantworten lässt. Grundsätzlich kann man sagen, dass Motorräder mit hohem Hubraum und wenig Verbrauch nun deutlich günstiger aussteigen. Bestes Beispiel ist die BMW R 1250 GS, die immer ganz vorne in den Hitparaden der Zulassungsstatistiken zu finden ist. Mit ihr kann man nun bis zu 72 Euro sparen. Das „bis zu“ bezieht sich auf die monatliche Zahlung, die ja bislang mit Aufschlägen versehen war.

Für die meisten Motorräder gilt jedoch: Die neue Steuer wird sich nur um ein paar Euro nach oben oder unten verschieben. Siehe auch das Rechenbeispiel mit der KTM 1290 Super Adventure S: Hat man bislang jährlich gezahlt, dann werden nun 4,38 Euro pro Jahr mehr fällig. Hat man bislang monatlich gezahlt, erspart man sich rund 34 Euro.

Stärker benachteiligen wird die neue Steuer Motorräder mit wenig Hubraum und hohem Verbrauch. Für eine CO2-Schleuder wie beispielsweise die neue Ducati Streetfighter V4 wird bis zu 100 Euro mehr an jährlicher Steuer fällig.

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