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Peter Schönlaub
Autor: Peter Schönlaub
peter.schoenlaub@motorrad-magazin.at
1.1.2024

Motorrad 2024Neuerungen bei Steuer und Gesetz

Auch 2024 wird einige Änderungen im Bereich der Steuern, des Verkehrsrechts und auf einigen anderen Nebenschauplätzen bringen, die nicht nur Autofahrer, sondern auch uns Motorrad- und Rollerfahrer betreffen. Hier in Kürze die wichtigsten Punkte aufgelistet:

• Die NoVA, eine österreichische Spezialsteuer, die bei der erstmaligen Anmeldung der meisten Kfz im Lande fällig wird, wurde für 2024 leicht verschärft. Bei einigen Motorrädern und Rollern kann daher der NoVA-Prozentsatz um ein Prozent steigen. Näheres dazu findet ihr hier.

• Österreich erhöht die CO2-Bepreisung, was sich direkt auf die Spritkosten auswirkt. Die Steuerlast durch die neue CO2-Bepreisung steigt für Benzin um 3,4 Cent pro Liter, in Summe beträgt die CO2-Steuer auf Benzin nun bereits 12,3 Cent.

• 1-Tages-Vignette. Erfreulich: Ab 2024 ist auch eine 1-Tages-Vignette erhältlich, die allerdings nur digital gelöst werden kann. Wer also meistens auf Landstraßen unterwegs ist und nur ganz selten einmal auf die Autobahn abbiegt, kann diese „Tageskarte“ für sein einspuriges Fahrzeug um 3,40 Euro erwerben. Die Ersparnis gegenüber eine 10-Tages-Vignette ist allerdings sehr gering: Sie kostet 4,60 Euro und kann weiterhin auch physisch, etwa bei Tankstellen, gekauft werden.

• Fahrzeug-Konfiszierung bei extremer Geschwindigkeitsübertretung. Ab 1. März 2024 können Fahrzeuge in Österreich bei extremen Schnellfahr-Delikten an Ort und Stelle konfisziert und danach versteigert werden (sofern sie dem Fahrenden gehören). Schon bislang werden ja Führerscheine bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen (ab +40 km/h im Stadtgebiet, ab +50 km/h auf Freilandstraßen) mindestens ein Monat lang entzogen. Überschreitet man das Tempolimit im Ortsgebiet um 80, auf Freilandstraßen um 90 km/h (oder mehr), so muss nun ab März 2024 zusätzlich mit einem Totalverlust des Fahrzeugs gerechnet werden.

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