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Clemens Kopecky
Autor: Mag. (FH) Clemens Kopecky
clemens.kopecky@motorrad-magazin.at
1.2.2021

Drohnen-Gesetze 2021Eye in the sky

Das Jahr 2021 bringt für all jene, die ihre (Motorrad-)Reiseabenteuer gerne mittels Actioncam und spektakulärer Drohnenvideos dokumentieren, wichtige Neuerungen. Schon bisher war es notwendig für bewilligungspflichtige Drohnen eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen – die dennoch längst nicht alle Piloten vorweisen konnten. Ab sofort verschärft eine Gesetzesänderung dieses Haftungsproblem.

Zwar ist im österreichischen Luftfahrtrecht eine gerätebezogene Versicherungspflicht weiterhin gegeben, aber eine neue EU-Verordnung sieht lediglich eine Registrierung des Betreibers (€ 31,20; 3 Jahre gültig) vor. Mangels eines eigenen Drohnen-Geräteregisters kann die AustroControl die Existenz einer Polizze nicht mehr wie bisher prüfen. Es besteht also rein rechtlich eine Versicherungspflicht, Kontrollen sind jedoch nicht möglich. 

Neben der verpflichtenden Versicherungspolizze muss ab 2021 vom gesetzestreuen UAS-Piloten beim Steuern einer Drohne übrigens auch der neue, fünf Jahre gültige Drohnenführerschein mitgeführt werden.

Die 40 Multiple-Choice-Testfragen für Drohnen der C1-Klasse (250 bis 899 Gramm Startgewicht, z. B. Mavic Air 2) können kostenfrei auf der Website der AustroControl absolviert werden. Besteht der Prüfling, kann der in allen EU-Mitgliedsstaaten gültige Führerschein heruntergeladen werden. Wiegt die Drohne mehr als 900 Gramm (C2-Klasse, z. B. DJI Phantom 4) sind 30 weitere Fragen zu beantworten. Für Drohnen unter 250 Gramm (C0-Klasse, z.B. DJI Mini 2) ist nach wie vor keine Prüfung notwendig. Mehr Infos bei AustroControl.

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