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Peter Schönlaub
Autor: Peter Schönlaub
peter.schoenlaub@motorrad-magazin.at
30.11.2020

Elektromobilitätsförderung 2021So kommt man zu Geld

Die Elektromobilität nimmt auch beim Zweirad zu – aber längst nicht so stark, wie sich das deren Befürworter wünschen oder Experten prognostiziert hatten. Von 2019 auf 2020 beträgt die Steigerung gerade ein paar Stück, in den letzten fünf Jahren haben sich die Zulassungen in Österreich – ausgehend von einem denkbar niedrigen Niveau – nicht einmal verdoppelt. Wir halten 2020 bei knapp 2500 Elektro-Zweirädern, wovon fast drei Viertel auf die Moped-Klasse entfallen. Der Rest ist, abgesehen von 41 Stück, in der 125er-Klasse angesiedelt. Die Grund für die zögerliche Verbreitung der E-Mobility? Wir würden als als die drei wichtigsten nennen: 

• Die fehlende Breite im Modellangebot; speziell die bekannten, etablierten Marken schwächeln noch
• Die zum Teil deutlichen Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Modellen mit Verbrenner
• Die sogar im urbanen Bereich (Wien!!!) noch immer dünne Lade-Infrastruktur

Grund genug für Regierung und Handel, die seit zwei Jahren angebotene Förderungsmaßnahme namens „Elektromobilitätsbonus“ bis Ende des Jahres 2021 zu verlängern. Mit dieser Aktion werden Mopeds mit bis zu 800 und Motorräder/Roller ab der A1-Klasse mit bis zu 1200 Euro gefördert. 

Hochinteressant jedoch: Weniger als die Hälfte aller Käufer von förderungswürdigen Fahrzeugen hat in den letzten Jahren dieses Geld in Anspruch genommen. Im Jahr 2019 war es überhaupt nur rund ein Drittel aller Käufer. Was mag die Ursache sein?

Dazu muss man sich die Förderungsrichtlinien genau ansehen. Die Förderung ist eine Vereinbarung zwischen dem Dachverband der heimischen Motorrad- und Roller-Importeure (Arge 2Rad) und dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Die Vereinbarung lautet, dass die Importeure einen Bonus in der Höhe von 350 Euro für Mopeds und 500 Euro für größere Modelle gewähren. Dieser so genannte E-Mobilitätsanteil muss auf der Rechnung ausgewiesen sein, dafür gibt es auch formale Richtlinien. Erst dieser Bonus des Handels schafft die Voraussetzung, um beim Ministerium für einen weiteren Bonus in der Höhe von 450 bzw. 700 Euro anzusuchen.

Nun ist es so, dass alle in der Arge2Rad gelisteten Importeure diesen E-Mobilitätsanteil gewähren. Importeure kleinerer Marken, die kein Mitglied der Arge2Rad sind, sind an diese Vereinbarung nicht gebunden. Sie haben vielfach auch kein Interesse daran, diesen E-Mobilitätsanteil von ihrer Rechnung abzuziehen, also auf einen Teil ihrer Spanne zu verzichten. Daher werden Kunden von günstigeren E-Fahrzeugen oft auch nicht über die Möglichkeit der Förderung informiert. Fakt ist aber: Jede Marke, jeder Importeur kann seinen Kunden diese E-Mobilitätsförderung zugute kommen lassen. Er muss nur selbst den oben genannten Bonus geben und diesen entsprechend in der Rechnung ausweisen. Dann kann der Käufer um den zweiten Teil der Förderung beim Ministerium ansuchen.

Unten weiterlesen: Wie funktioniert der Antrag und was sollte man noch wissen?

Der ausgewiesene E-Mobilitätsanteil des Importeurs/Verkäufers auf der Rechnung des Mopeds, Rollers oder Motorrads ist nur ein Teil der Voraussetzungen, um die staatliche Förderung zu bekommen. Eine andere wichtige Voraussetzung ist der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Diesen muss man ebenfalls nachweisen.

Der weitere Vorgang selbst ist relativ unkompliziert, auch wenn er zweistufig erfolgt. Zuerst muss man sich für die Förderung registrieren (online unter www.umweltfoerderung.at), danach den Antrag stellen und einige Dokumente beilegen wie die Rechnung, die Zulassungsbescheinigung oder den Nachweis über den Ökostrom-Bezug (alles ebenfalls online). Dabei gilt es einige Fristen zu beachten: Der Antrag muss spätestens 24 Wochen nach der Registrierung erfolgen – und spätestens sechs Monate nach dem Kauf des Fahrzeugs (es gilt das Rechnungsdatum).

Und noch etwas sollte man wissen: Nimmt man die staatliche Förderung in Anspruch, dann stimmt man einer Behaltedauer für das Fahrzeug von vier Jahren zu. Auch Öko-Strom muss man mindestens über diesen Zeitraum beziehen. 

 

LINK 1: Welche E-Modelle von Husqvarna zu erwarten sind.

LINK 2: Hinweise auf einen neuen BMW E-Scooter.

LINK 3: Unterwegs mit der Vespa Elettrica.

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