
peter.schoenlaub@motorrad-magazin.at
E-Mobilitätsförderung verlängert!Bis zu 2300 Euro pro Fahrzeug!
Ab September 2025 wird in Österreich die Förderung von einspurigen Elektrofahrzeugen wieder aufgenommen – das wurde im Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur soeben entschieden. Der zuständige Minister Peter Hanke dazu: „Mit der Verlängerung der Förderung für einspurige E-Kfz und dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur setzen wir ein starkes Signal für die Mobilitätswende. E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die Umwelt. Gerade bei dieser Form der Mobilität sehen wir großes Potential, von konventionellen Verbrennerfahrzeugen auf emissionsfreie E-Fahrzeuge umzusteigen.“
Gefördert werden Fahrzeuge der Klassen L1e (Mopeds, vergleichbar 50 ccm) sowie L3e (Motorräder und Roller, vergleichbar über 50 ccm). Je nach Klassen fällt die Förderung unterschiedlich aus (siehe unten). Wie bisher setzt sich die Gesamtförderung aus einem E-Mobilitätsbonus der Importeure und dem staatlichen Zuschuss zusammen. In Summe kann diese Förderung bis zu 2300 Euro ausmachen.
Die Förderung können sowohl Privatpersonen als auch Betriebe, Vereine und Körperschaften in Anspruch nehmen. Einziger Unterschied: Bei Privatpersonen kann die Förderung bis zu 50% des Gesamtbetrags ausmachen, bei allen anderen maximal 30%. Bei den Neupreisen von Elektrofahrzeugen bleibt dieser Unterschied allerdings in der Praxis ohnehin hypothetischer Natur.
Ganz wichtig: Wer sich im Lauf des Kalenderjahrs 2025 bzw. noch in den kommenden Monaten bis September ein förderfähiges, einspuriges E-Fahrzeug zulegt, kann ab September nachträglich um die staatliche Förderung ansuchen. Wichtig dabei ist nur, dass am Kaufvertrag der E-Mobilitätsbonus des jeweiligen Importeurs aufgeführt ist.
Weitere konkrete Details über den Förderprozess und die Richtlinien werden in den kommenden Monaten veröffentlicht. Karin Munk, Generalsekretärin der Arge2Rad, freut sich aber bereits jetzt über die Entscheidung des Ministeriums und erwartet einen deutlichen Impuls für das zuletzt stark schwächelnde Segment der E-Fahrzeuge: „Zweiräder gehören in jede Smart City – und sind auch am Land eine zukunftsfähige Lösung für viele Alltagswege.“
Die neue E-Mobilitätsförderung für Einspurige – die Beträge
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e (Moped/50 ccm)
350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI = insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e ≤ 11 kW/15 PS (A1/bis 125 ccm)
500 Euro Zweiradimporteure + 1200 Euro BMIMI = insgesamt 1700 Euro pro Fahrzeug
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e über 11 kW/15 PS (A2/A über 125 ccm)
500 Euro Zweiradimporteure + 1800 Euro BMIMI = insgesamt 2300 Euro pro Fahrzeug